Klaus Renz Arbeitssicherheit

Baustellenkoordination
Arbeitsschutz auf Baustellen 
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Vor dem Hintergrund des hohen Unfallrisikos auf Baustellen, wurde die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) im Jahre 1998 erlassen. Sie verlangt u.a. die Bestellung eines Baustellenkoordinators, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte  mehrere Arbeitgeber tätig sind.
Nutzen Sie die langjährige Erfahrung, die die Firma Klaus Renz Arbeitssicherheit in der Beratung bei der Durchführung von Baumaßnahmen besitzt. Neben der Baustellenkoordination, bieten wir Ihnen auch die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes an.
Baustellenkoordination

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