Klaus Renz Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz aus einer Hand
Warum eine sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen?
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Die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze dient nicht nur der Umsetzung rechtlicher Vorschriften. Sondern es erhöht die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und trägt so zu einer Steigerung der Produktivität bei. Qualitätssicherung und Arbeitsschutz gehören untrennbar zusammen. Ein niedriger Krankheitsstand spart Kosten und senkt die Beiträge an die Berufsgenossenschaft.

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. Diese Verpflichtung besteht ab einem Beschäftigten, genaue Einsatzzeiten regelt die Unfallverhütungs-
vorschrift VBG 122 der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Gegenüber der Anstellung einer Vollzeit-Sicherheitsfach-

kraft kann auch ein in mehrwöchigen
Seminaren ausgebildeter Mitarbeiter für diese Tätigkeit freigestellt werden. Kosten entstehen hierbei durch die Personalvorhaltung, die Aus- und Weiterbildung sowie für die Anschaffung von Meßgeräten und der Fachliteratur.

Als Alternative bietet sich die Betreuung durch einen überbetrieblichen Dienst an. Eine externe Sicherheitsfachkraft von Klaus Renz Arbeitssicherheit verfügt über ein breites Erfahrungspotenial und Kenntnisse der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen, Unfallverhütungsvor-
schriften sowie sicherheitstechnische Normen. Durch eine Pauschalvergütung der vorgeschriebenen Einsatzzeit ergeben sich klar kalkulierbare Kosten. Zusätzliche Ausgaben, wie Fahrt- oder Bürokosten entstehen nicht.

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